AGB Privateintrag

1. Für jeden Eintrag, der dazu führt, dass die genannte Firma sich tatsächlich zu einem Eintrag in die Firmenliste entschließt, erhält der Eintragende einen Betrag in Höhe von 4 EUR. Der Betrag wird fällig, wenn die eintragende Firma ihrerseits die Zahlung für ihre Eintragung geleistet hat.

2. Hat der Eintragende 100 und mehr Firmen in die nicht verifizierte Liste eingetragen, so bekommt er für jede dieser und später eingetragenen Firmen, die sich anschließend in die offizielle Firmenliste einträgt, 1 EUR mehr.

3. Haben sich 50 Firmen in die offizielle Firmenliste eingetragen, die der Eintragende vorher schon in der nicht verifizierten Firmenliste aufgeführt hatte, bekommt derjenige 1 EUR pro weitere Firma, die sich einträgt, mehr.

4. Trägt sich eine Firma in die Firmenliste ein, welche vorher von einer Person in die Liste der nicht verifizierten Einträge eingetragen wurde, so dass dieser mindestens 4 EUR bekommen würde, bekommt derjenige, der die Person geworben hat 2 EUR.

5. Muss die eingetragene Firma keine Zahlung leisten, so stehen auch dem Eintragenden und der Person, die diesen geworben hat, keine Zahlungen zu.

6. Der Eintragende verpflichtet sich keine urheberrechtlich geschützten Verzeichnisse wie z.B. anderen Firmenverzeichnissen oder Telefonbücher abzuschreiben. Im Falle eines Verstoßes haftet er für den möglichen entstehenden Schaden, welcher der Firma “Die Firmenliste” dadurch entsteht, das Dritte, deren Rechte verletzt sind, “Die Firmenliste” in Anspruch nehmen.

7. Der Eintragende wird weder vorsätzlich noch grob fahrlässig falsche oder weitere Rechte anderer verletzende Einträge z.B. beleidigender bzw. Kredit gefährdender Art vornehmen. Im Falle eines Verstoßes haftet er für den möglichen entstandenen Schaden, welcher der Firma “Die Firmenliste” dadurch entsteht, dass Dritte, deren Rechte verletzt sind, “Die Firmenliste” in Anspruch nehmen.

8. Die Firma “Die Firmenliste” ist berechtigt jederzeit Einträge aus der Liste der nicht verifizierten Einträge zu entfernen, dies gilt insbesondere im Falle eines Verstoßes gegen die unter 5. und 6. genannten Verpflichtungen.

Januar, 2010