AGB Dienstvertrag Basis Zwischen Firma/Inhaber, vertreten durch ..................................................................................................................................................... (im Folgenden Dienstberechtigter genannt) und Axel Prettl als Inhaber der Firma „Die Firmenliste“, Österbergstraße 12, 72074 Tübingen ..................................................................................................................................................... (im Folgenden Dienstverpflichteter genannt) wird folgender Vertrag über einen Basiseintrag geschlossen: 1. Der Dienstverpflichtete ist Inhaber der Internetseite www.die-firmenliste.de, auf der sich der Dienstberechtigte mit allgemeinen Firmenangaben präsentieren kann = Basiseintrag oder Basiseintrag- Plus. Bei Bedarf kann der Dienstberechtigte Angaben machen über zu besetzende Arbeitsplätze, Lehrstellen, Praktikumsplätze, Ferienjobs und Stellen für Werksstudenten, die nicht Gegenstand dieses Basiseintrags sind und wofür es einer ergänzenden Vereinbarung bedarf. 2. Zu diesem Zweck stellt der Dienstberechtigte dem Dienstverpflichteten Daten gemäß dem Muster zur Verfügung. 3. Damit die Seite stets aktuell und damit für potenzielle Nutzer interessant bleibt, verpflichtet sich der Dienstberechtigte, Änderungen unverzüglich vorzunehmen. 4. Der Dienstverpflichtete verpflichtet sich die überlassenen Daten ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck einzusetzen. In diesem Umfang überträgt der Dienstberechtigte dem Dienstverpflichteten die Nutzungsrechte an diesen Daten. 5. Zu diesem Zweck werden die Daten elektronisch gespeichert. 6. Die Vertragslaufzeit für den Basiseintrag beträgt 12 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. 7. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung des Dienstberechtigten ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Dienstverpflichteten maßgeblich. 8. Für den Basiseintrag entrichtet der Dienstberechtigte eine monatliche Gebühr in Höhe von 10 EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 9. Der Betrag ist als Jahresbetrag im Voraus fällig und wird durch den Dienstverpflichteten durch Lastschrifteneinzug eingezogen oder vom Dienstberechtigten an die Firmenliste überwiesen. Wird der Betrag überwiesen, so kostet dies einmalig 5 EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer mehr. 10. Erfolgt binnen eines laufenden Vertragsjahres ein Wechsel in den „Basis-plus“-Vertrag, so werden bereits gemäß Ziff. 9 geleistete Zahlungen auf den fällig werdenden Vertragspreis, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, angerechnet. 11. Ein Eintrag erfolgt erst nach Zahlungseingang. Im Falle des Zahlungsverzuges bei automatischer Verlängerung des Vertrages kann der Dienstverpflichtete den Eintrag umgehend löschen. Der Dienstberechtigte bleibt jedoch zur Zahlung verpflichtet und eine Wiederaufnahme des Eintrags erfolgt erst nach Zahlungseingang mit einer Frist von 14 Tagen. 12. Die Punkte 8. bis 11. entfallen und der Eintrag ist 12 Monate kostenfrei, sofern der Eintrag zu den ersten 1000 Einträgen gehört. 13. Die 12 Gratismonate beginnen erst mit dem Monat zu zählen, in dem sich der 1001 Basis- oder Basis-Plus-Vertrag geschlossen wird. 14. Gehört der Eintrag zu den ersten 1000, so wird er automatisch nach Ablauf der 12 Gratismonate gelöscht. 15. Der Dienstverpflichtete sorgt für die Pflege der Seite, insbesondere für die schnellstmögliche Aufnahme der mitgeteilten Angaben in die Seite. 16. Weiterhin übernimmt der Dienstverpflichtete die Vermarktung/Publikation der Seite. 17. Der Dienstverpflichtete behält sich vor, die Gestaltung der Seite jederzeit zu ändern. Der Dienstberechtigte hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung. 18. Der Dienstverpflichtete ist nicht verpflichtet, Angaben, die sittlich anstößig sind oder gesetzlichen Bestimmungen widersprechen zu verwenden und ins Netz zu stellen. Sollten durch den Dienstberechtigten angegebene Links auf solche Inhalte verweisen, behält sich der Dienstverpflichtete vor, den entsprechenden Eintrag umgehend zu löschen. In diesem Fall bleibt der Dienstberechtigte zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterhin verpflichtet. 19. Es wird keinerlei Haftung über den Umfang der Liste übernommen, da sich diese im Aufbau befindet. 20. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Nebenabreden bestehen nicht. 21. Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam ist, wird vereinbart, dass dies auf die Wirksamkeit des übrigen Vertrages keine Auswirkung hat. Die Parteien verpflichten sich, für diesen Fall anstatt der unwirksamen Klauseln eine zulässige Klausel zu vereinbaren, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Klausel am nächsten kommt. 22. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Tübingen vereinbart. Januar, 2010 |